Impressum & AGB

3V Holiday Resort
Klaudia & Markus Vögl

Am Sonnenhang 304
8124 Übelbach
office@3vholiday-resort.com
+43 6641267321

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | STORNOBEDINGUNGEN

 

BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG

– Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“)
zu beziehen.
– Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
– Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG (STORNOGEBÜHR)
– Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner (Gast) aufgelöst werden.

– Außerhalb des im voherigen Punkt festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

– bis 31 Tag(e) vor dem Ankunftstag 20 % vom gesamten Arrangementpreis;

– 30 – 15 Tag(e) vor dem Ankunftstag 50 % vom gesamten Arrangementpreis;

– 14 – 1 Tag(e) vor Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis;

Sollte eine Buchung irrtümlich getätigt worden sein und wird innerhalb von 48 Stunden storniert werden keine Stornogebühren fällig!

PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS (RECHNUNGLEGUNG)
– Der Vertragspartner ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt promt nach Erhalt der Rechnung bzw.direkt bei Buchung ohne Abzug zu zahlen, zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zu bezahlen. Die Rechnung wird ohne gesetzlicher Umsatzsteuer gestellt. Die Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer nach Kleinunternehmerregelung §19 Abs. 1 UStG

– Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen Telegramme, usw.

– Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

TIERHALTUNG

– Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
– Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder
dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
– Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die
auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu
erbringen.
– Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
– In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

Hier können Sie unsere AGB downloaden & ausdrucken